Der Bund hat die Richtplananpassung 23 des Kantons St. Gallen genehmigt. Somit können potenzielle Investorinnen und Investoren Projekte für Windpärke planen und die notwendigen Bewilligungsverfahren einleiten. Weitere Informationen lesen Sie in der Medienmitteilung des Kantons St. Gallen und im Artikel des Toggenburger Tagblatts.
