Politischer Prozess
Von der Idee bis zur Produktion
Bis ein Windpark im Kanton St. Gallen erstellt ist und die Windenergie genutzt werden kann, ist ein langer Prozess vorausgegangen. Im Rahmen der Gesetzgebung und der Energiestrategie 2050 verlangt der Bund die Bezeichnung von geeigneten Gebieten in den kantonalen Richtplänen. In seiner Gesetzgebung und im Energiekonzept 2030 gibt der Kanton St. Gallen ein Ausbauziel vor, wie viele Windparks auf dem Kantonsgebiet erstellt werden sollen.
Anhand von sachlichen Grundlagen wurden mögliche Standorte für Windenergieanlagen ermittelt. Diese werden in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Bei der Festlegung der geeigneten Orte wurden die unterschiedlichen Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen.
Auf dem Weg zu einer Windenergieanlage kommen nun die Projektträger ins Spiel. Sie erteilen den Auftrag, um im Rahmen einer Machbarkeitsstudie abzuklären, ob die Windenergie im festgesetzten Eignungsgebiet machbar und wirtschaftlich ist. Dazu gehören ebenfalls die Erarbeitung von Grundlagen für die Sondernutzungsplanung sowie ein Umweltverträglichkeitsbericht als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Diese Grundlagen dienen dem Kanton und der Standortgemeinde, um ein kantonales oder eventuell kommunales Sondernutzungsplanverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der kantonale Sondernutzungsplan wird von der Regierung erlassen.
Erst wenn alle diese Schritte erfolgreich absolviert sind, können die Projektträger die Baubewilligung und alle weiteren nötigen Bewilligungen einholen.