Kleinwindanlagen

Anlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 30 Metern bezeichnen wir als Kleinwindanlagen. Ihre Jahresleistungen liegen zwischen 5 und 30 Kilowattstunden. Im Vergleich der Gestehungskosten schneiden Kleinwindanlagen gegenüber Grosswindanlagen schlechter ab. Eine Kilowattstunde generiert Gestehungskosten zwischen 30 Rappen und einem Franken. Auch die Umweltauswirkungen sind höher: Die Produktion von einer Kilowattstunde Strom erzeugt 30 bis 150 g CO2-Äquivalent.

Die Kleinwindanlage hat den Vorteil, dass für die Erstellung im Siedlungsgebiet ein erleichtertes Bewilligungsverfahren durchgeführt werden kann und sie keiner kantonalen Planungspflicht unterliegt. Es gilt aber, dass die Anlage ins Ortsbild passen muss und der Bau in der Zone, in der sie geplant ist, vorgesehen ist. Damit eine Kleinwindanlage optimal funktioniert, muss sie so positioniert sein, dass sie bestmöglich vom Wind angeströmt wird.

Kleinwindanlage

Die Abwägung, ob eine Kleinwindanlage für eine bestimmte Liegenschaft sinnvoll ist, kann nicht generell getroffen werden. Alternativen wie Energieeffizienzmassnahmen oder Photovoltaik zur Stromerzeugung sind oftmals wirtschaftlicher und ökologischer. Kleinwindanlagen können aber zu einer unabhängigen Versorgung von abgelegenen Gebäuden beitragen. Es lohnt sich, Fachpersonen für die Beurteilung hinzu zu ziehen.

Bewilligungsprozess:

Eine Baubewilligung für eine Kleinwindanlage zu erhalten, ist nicht sehr aufwendig, sofern die Anlage im Siedlungsgebiet erstellt werden soll. Dort gilt ein erleichtertes Bewilligungsverfahren, aber die Anlage muss ins Ortsbild passen. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind Kleinwindanlagen nicht zulässig. In der Landwirtschaftszone ist der Kanton St. Gallen die Bewilligungsinstanz.
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