Keine kommunalen Mindestabstände für Windräder

In mehreren Gemeinden im Kanton St. Gallen – auch in Wattwil – hat das Stimmvolk über Initiativen für einen Mindestabstand für Windräder zu bewohnten Gebieten abgestimmt. Wie der Kanton St. Gallen nun festhält, dürfen die St. Galler Gemeinden beim Mindestabstand gar nicht mitreden.

Der Grund liegt im kantonalen Planungs- und Baugesetz, das engere Grenzen vorgibt als in anderen Kantonen. Es sei im Kanton St. Gallen abschliessend geregelt, was in den Zonenplan und ins kommunale Baureglement aufgenommen werden kann. Abstände zu Windkraftanlagen sind darin nicht aufgeführt. Daher könne eine Gemeinde keinen eigenen Mindestabstand festsetzen, begründet der Leiter des Amts für Raumplanung und Geoinformation.

Allerdings heisst das nun nicht, dass es überhaupt keinen Mindestabstand gibt. Ein solcher ergebe sich aus der Lärmschutzverordnung. Da im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens auch die Schallemissionen für jede Anlage einzeln berechnet werden, kann dies für eine Windkraftanlage einen grösseren Abstand zu Gebäuden oder die Reduzierung der Betriebszeiten bedeuten.

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