Fragen & Antworten

Chancen

Der Ausbau von erneuerbarer Energie, also hergestellt aus Wind, Wasser und Sonne, ist ein klares Ziel im St. Galler Energiekonzept 2021-2030.

Windenergie produziert lokalen und CO2-freien Strom, auch wenn die Sonne nicht scheint, also vorwiegend im Winterhalbjahr. Das ist genau dann, wenn der Stromverbrauch am höchsten ist. 

Windenergie ist eine optimale Ergänzung zu Solar- und Wasserenergie. Zusammen bilden sie das Rückgrat einer ganzjährigen, erneuerbaren Stromversorgung.

Mit der Erhöhung von lokal und erneuerbar produzierter Energie will die Schweiz unabhängiger werden von Stromimporten und so das Risiko einer Strommangellage reduzieren.

In der Schweiz gibt es, verglichen mit dem Ausland, noch wenige Windenergieanlagen. Im Jahr 2023 waren 41 Anlagen in Betrieb. Dazu kommen 6 Anlagen, die im Bau sind. 141 weitere sind im Bewilligungsverfahren und noch einmal 190 befinden sich in Planung. Insgesamt könnten alle diese Anlagen zusammen jedes Jahr rund 2,267 Milliarden Kilowattstunden Strom produzieren. Das entspricht rund 4 Prozent des aktuellen Stromverbrauchs in der Schweiz.

Mit Windenergie lässt sich in der Schweiz nicht das grosse Geld verdienen. Windenergie wird vor allem für die Versorgungssicherheit genutzt, denn die grosse Produktionsmenge fällt im Winterhalbjahr an, wenn Solaranlagen und Wasserkraftwerke weniger grosse Mengen an Energie produzieren.

Windstrom wird vor Ort produziert und genutzt. Gemeinden, Energieversorger oder Privatpersonen können sich über Bürgerbeteiligungsmodelle direkt an Windprojekten beteiligen – so bleibt die Wertschöpfung in der Region, und alle profitieren von der sauberen Energieproduktion.

Beim Bau eines Windparks bleiben rund ein Fünftel der Planungs- und Bauinvestitionen in der Region. Auch der Betrieb, die Wartung und Reparatur sowie die Pachtzinsen generieren lokale Wertschöpfung. Bezüglich der Immobilienpreise für Objekte in der Nähe von Windparks ist davon auszugehen, dass andere Faktoren den Marktwert stärker beeinflussen.

Von der Planung über den Bau bis zum Unterhalt bleibt ein grosser Teil der Investitionen in der Region. Handwerksbetriebe, Transportfirmen und Energieversorger profitieren direkt.

Windenergieanlagen sichern langfristig stabile Strompreise, da sie unabhängig von fossilen Rohstoffmärkten sind. Gemeinden und Landbesitzer erhalten Pacht- oder Beteiligungseinnahmen, die direkt in lokale Projekte fliessen können.

So gesehen, sind Windräder sichtbare Symbole einer zukunftsfähigen Energiepolitik. Sie zeigen, dass in der Region Verantwortung für die Energiewende übernommen wird.

Immer mehr Projekte setzen auf Bürgerbeteiligung. Das heisst, Gemeinden oder deren Einwohnerinnen und Einwohner können sich finanziell beteiligen und vom Ertrag profitieren. Das stärkt Akzeptanz, Identifikation und das Gemeinschaftsgefühl.

Fakten

Windenergie gehört zu den effizientesten erneuerbaren Energien. Moderne Anlagen wandeln über 40 Prozent der im Wind enthaltenen Energie in Strom um – ohne Brennstoff, ohne Emissionen, mit sehr geringen Betriebskosten.

In der Schweiz erreichen Windenergieanlagen 1’500 bis 2’500 Vollaststunden im Jahr. In Vergleich dazu: Photovoltaikanlagen erreichen 800 bis 1’200 Vollaststunden pro Jahr. So gesehen ist Windenergie an vielen Standorten doppelt so produktiv wie Photovoltaik.

Die Technik erlaubt es, dass Windenergieanlagen bereits bei einer leichten Brise Strom produzieren. Wenn der Wind zu stark weht oder es länger andauernde Sturmböen gibt, schalten die Anlagen ab.

Grosswindanlagen verursachen tiefere Umweltauswirkungen als Kleinwindanlagen. Je höher der Turm einer Windenergieanlage ist, desto besser können die Winde genutzt werden. Die Grösse der Rotorblätter – und somit der Windfangfläche – ist ebenfalls entscheidend. Doppelt so lange Rotorblätter bestreichen die vierfache Fläche und laufen bereits bei tieferen Windgeschwindigkeiten auf Maximalleistung.

Der Kanton St. Gallen und die beiden Appenzell haben kantonsübergreifend 17 Gebiete ermittelt, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen. Bei dieser Planung hat nicht nur die Windleistung eine Rolle gespielt, Schutzkriterien sind bereits eingeflossen. Mit den Windenergieanlagen will der Kanton St. Gallen bis 2030 rund 80 Gigawattstunden Strom produzieren. Die Produktion soll dann etappenweise auf bis zu 300 Gigawattstunden bis 2050 erhöht werden.

Ein einzelnes modernes Windrad mit rund 150 m Rotordurchmesser und 200 m Gesamthöhe produziert pro Jahr etwa 10–12 GWh Strom – genug, um über 2’000 Haushalte zu versorgen.

  • Grössenvergleich:
    • Ø 50 m → ca. 0.8 GWh/Jahr
    • Ø 100 m → ca. 4 GWh/Jahr
    • Ø 150 m → ca. 11 GWh/Jahr

Der Grund: Die Energie wächst mit der Quadratfläche des Rotors – doppelte Grösse bedeutet rund viermal mehr Energie.

Wind weht besonders im Winter und in der Nacht, wenn Solaranlagen wenig liefern. Deshalb trägt Windenergie wesentlich zur Stromversorgungssicherheit im Winterhalbjahr bei.

Windenergie ersetzt nicht das gesamte Stromsystem, sondern ergänzt und entlastet es. Wenn Wind und Sonne gleichzeigig produzieren, kann die Wasserkraft gezielt eingesetzt werden. Der richtige Mix macht die Energieversorgung stabil und nachhaltig.

Die Nutzung der Windenergie ist nach der Wasserkraft und der Herstellung von Strom in Kehrichtverbrennungsanlagen die ökologischste Art der Stromgewinnung. Nach heutigem Stand der Technik produziert eine Windenergieanlage die zur Herstellung, Errichtung und Entsorgung benötigte Energie bereits nach 6 bis 9 Monaten. Danach liefert es 20 bis 30 Jahre reinen Netto-Stromgewinn.

Windenergieanlage erzeugen Strom ganz ohne CO2, Feinstaub oder Abwärme. Sie belasten weder Luft noch Wasser –  und sparen jährlich tausende Tonnen fossiler Emissionen ein.

Die Fläche eines Fundaments für eine Windenergieanalge beträgt etwa 300 bis 400 m², das ist vergleichbar mit einem Einfamilienhaus. Die restliche Umgebung bleibt weiterhin nutzbar, etwas als Weide- oder Landwirtschaftsfläche.

Nach 30 bis 40 Jahren werden Windenergieanlagen vollständig rückgebaut. Stahl, Kupfer und Beton werden rezykliert. Für Rotorblätter werden heute Verfahren genutzt, wie sie auch beim Recycling von Flugzeugflügeln oder Segelbooten eingesetzt werden. Neue Rotoren bestehen bereits aus recycelbaren Verbundmaterialien.

Risiken

Kollisionen von Vögeln oder Fledermäusen mit Windenergieanlagen können vorkommen, sind aber deutlich seltener als oft behauptet wird. Zum Vergleich: Hauskatzen, Glasfassaden und Strassenverkehr verursachen tausendfach mehr Tieropfer.

Während einzelne Windräder vereinzelt Tiere gefährden, stellen andere menschliche Einflüsse ein weit grösseres Problem dar. Studien zeigen, dass der Einfluss der Windenergie auf Tierpopulationen gering ist – insbesondere bei sorgfältiger Standortwahl.

Moderne Anlagen sind mit Sensorik und automatischen Abschaltsystemen ausgestattet, die bei erhöhter Aktivität empfindlicher Arten das Windrad stoppen. Die Vogel- und Fledermausaktivität wird schon bei den Windmessungen gemessen und in die Standortwahl einbezogen.

Zahlreiches wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Windräder keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf den Menschen haben. Der Infraschall von Windrädern – das ist Schall, der so tief ist, dass er zwar vorhanden ist, aber vom Menschen nicht gehört werden kann – liegt deutlich unter dem des Strassenverkehrs. 

Infraschall tritt in der Natur ständig auf – etwa wenn Wind über die Berge, Wälder oder Gebäude streicht. Diese natürlichen Geräusche unterscheiden sich grundsätzlich von technischen Strahlungen wie WLAN oder Mobilfunk. 

Die Fläche in der Schweiz ist beschränkt. Wenn Windenergieanlagen einen gewissen Abstand zu Siedlungsgebieten haben, stehen sie in der Regel in Flächen, die für die Land- oder die Forstwirtschaft genutzt werden. Mit der heutigen Gesetzeslage ist es grundsätzlich möglich, Windkraftanlagen im Wald und auf Waldweideflächen zu errichten. Es liegt in der Zuständigkeit der Kantone, Waldstandorte für Windenergieanlagen zu bezeichnen.

Erfahrungen in verschiedenen Gebieten zeigen, dass Wildtiere sich schnell an die drehenden Rotoren gewöhnen und diese nicht als Gefahr ansehen. Auch Nutztiere in der Landwirtschaft weisen keine Verhaltensauffälligkeiten auf, wenn sie sich in der Nähe von Windenergieanlage aufhalten.

Ob Windenergieanlagen als störend empfungen werden, ist stark subjektiv. Viele Menschen sehen sie heute aber als sichtbare Zeichen für Fortschritt, Klimaschutz und Energieunabhängigkeit.

In der Schweiz und im Kanton St. Gallen werden Standorte nur dort bewilligt, wo die landschaftliche Verträglichkeit gegeben ist. Jede Anlage durchläuft eine umfangreiche Umweltprüfung. Der landschaftliche Eingriff muss so kompakt wie möglich gestaltet und mehrere Windenergieanlagen in Windparks gebündelt werden. In Gebieten, in denen der Landschaftsschutz hoch gewichtet wird, wird es keine Windenergieanlagen geben.

Ein sich drehendes Windrad erzeugt Geräusche, auch der Wind schlägt nicht lautlos auf die Flügel der Windenergieanlage. Der Geräuschpegel hält sich in Grenzen, ein Gespräch unter einer laufenden Anlage ist in normaler Lautstärke möglich. 

Moderne Windräder sind durch optimierte Flügelgeometrie und Regeltechnik deutlich leiser als frühere Generationen. In 300 Metern Entfernung ist das Geräuschpegelniveau meist unter 40 dB(A), das ist vergleichbar mit einem leisen Kühlschrank oder Blätterrauschen im Wind.

Windenergieanlagen unterliegen den strengen Schweizer Lärmschutzvorschriften, genau wie Industrie- und Strassenanlagen. Alle Projekte müssen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte einhalten. Das wird regelmässig überprüft.

Der Schattenwurf einer Windenergieanlage wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens berechnet. Dabei wird darauf geachtet, dass keine unangenehmen Lichtreflexe entstehen. Wenn eine Windenergieanlage ihre Rotorflügel dreht, kann ein bewegter Schatten entstehen. Dieser sollte für bewohnte Liegenschaften kein Problem darstellen. Für die Sicherheit der Luftfahrt sind die Windenergieanlagen mit einem Lichtsignal zu kennzeichnen. Dieses meist rot blinkende Licht kann in der Nacht störend sein. Hierzu werden derzeit Lösungen evaluiert, die sowohl das Befinden der Menschen als auch die Sicherheit genügend achten.

Bei tiefer Temperatur und hoher Luftfeuchtigkeit kann sich an den Rotorflügeln einer Windenergieanlage Eis bilden. Es ist kein Fall bekannt, dass ein Mensch von Eiswurf betroffen gewesen wäre. Die Betreiber der Anlagen sind bestrebt, mit einer speziellen Beschichtung oder mit technischen Mitteln die Vereisung der Rotorblätter zu vermeiden. Denn: Wenn die Rotorblätter mit Eiskristallen besetzt sind, wirkt sich dies ungünstig auf die Aerodynamik aus und die Anlage ist weniger effizient.

In der Schweiz kann man nicht einfach eine Windenergieanlage aufstellen. Sie muss den höchsten Ansprüchen genügen. Dazu gehört, dass das Projekt alle Vorschriften bezüglich des Landschaftsaspekts, von Umwelt- und Lärmschutz und Weiterem erfüllen muss. Das wird in einem Umweltverträglichkeitsbericht festgehalten.

Das anschliessende dreistufige Planungsverfahren beginnt mit dem kantonalen Richtplan. Dabei werden Verbände und Interessengruppen angehört. Die zweite Stufe umfasst den kommunalen Zonen- oder Nutzungsplan. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinde einbringen. Zuletzt muss für die Windkraftanlage ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden, wo Anwohner Einsprache erheben können.

Gemäss einer 2024 veröffentlichen Studie aus Dänemark  beträgt der Jahres-Abrieb pro Rotorblatt bei Onshore-Anlagen typischerweise etwa 8 bis 50 g, bei Offshore-Anlagen deutlich mehr – teilweise bis zu 500 g pro Blatt/Jahr. Im Extremfall wurde bei Vernachlässigung der Wartung ein Lebenszeitverlust von bis zu 67,5 kg pro Turbine (rund 3,4 kg/Jahr) beobachtet. Andere Quellen schätzen 200 g/Abrieb pro Blatt/Jahr bei realen Messungen in rauem Klima.

Abrieb bedeutet aber nicht automatisch PFAS-Freisetzung. PFAS sind nicht integraler Bestandteil des strukturellen Aufbaus des Rotorblattes, sondern werden nur bei Antihaft- oder Schutzbeschichtungen oder bestimmten aerodynamischen Zusatzkomponenten verwendet. Sie machen somit – wenn überhaupt – nur einen verschwindend kleinen Teil des Gesamtgewichts eines Blatts aus. Der oben erwähnte Abrieb besteht somit überwiegend oder ausschliesslich aus Epoxidharz-, Glasfaser- oder Polyurethanmaterialien, die PFAS nur in sehr gebundener Form oder gar nicht enthalten. Gleichzeitig ist auch wichtig zu erwähnten, dass PFAS genau dazu eingesetzt werden, um die Langlebigkeit des Rotorblattes zu verbessern und den Abriebe von Epoxidharz-, Glasfaser- oder Polyurethanmaterialien so weit wie möglich zu minimieren.

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