Hügellandschaft mit Windanlagen

Erste Projekte könnten konkret werden

Der Bund hat die Richtplananpassung 23 des Kantons St. Gallen genehmigt. Somit ist es möglich, in 15 geeigneten Gebieten Windanlagen zu erstellen. Vier davon sind im Toggenburg. Wie geht es hier weiter?

Anders als in anderen Kantonen kann in St. Gallen nicht an einer Bürgerversammlung oder mit einem Referendum gegen einen Windpark vorgegangen werden. Einzig Einsprachen sind möglich, darüber befindet der Regierungsrat. Dessen Entscheide können dann bis ans Bundesgericht gezogen werden

Der Ball liegt im Moment bei den Investoren. Wer sich für einen Standort interessiert, muss während eines ganzen Jahres Windmessungen durchführen. Anhand dieser entscheidet er dann, wie wirtschaftlich der Standort ist und welche Turbinen infrage kommen. Es folgen einen Umweltverträglichkeitsprüfung und die Prüfung der technischen Machbarkeit. Erst danach wird das konkrete Projekt ausgearbeitet, für das ein Bewilligungsverfahren durchgeführt werden muss.

Da bereits seit längerem Investoren für einen Windpark oberhalb Krinau und in Wattwil bekannt sind, ist davon auszugehen, dass erste Projekte im Toggenburg konkret werden könnten.

Toggenburger Tagblatt, 17. Januar 2025

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