Fragen & Antworten

Chancen

Der Ausbau von erneuerbarer Energie, also hergestellt aus Wind, Wasser und Sonne, ist ein klares Ziel im St. Galler Energiekonzept 2021-2030. Windenergie produziert lokalen und CO2-freien Strom, auch wenn die Sonne nicht scheint, also vorwiegend im Winterhalbjahr. Sie ist eine optimale Ergänzung zu Solar- und Wasserenergie. Mit der Erhöhung von lokal und erneuerbar produzierter Energie will die Schweiz unabhängiger werden von Stromimporten und so das Risiko einer Strommangellage reduzieren.

In der Schweiz gibt es, verglichen mit dem Ausland, noch wenige Windenergieanlagen. Im Jahr 2023 waren 41 Anlagen in Betrieb. Dazu kommen 6 Anlagen, die im Bau sind. 141 weitere sind im Bewilligungsverfahren und noch einmal 190 befinden sich in Planung. Insgesamt könnten alle diese Anlagen zusammen jedes Jahr rund 2,267 Milliarden Kilowattstunden Strom produzieren. Das entspricht rund 4 Prozent des aktuellen Stromverbrauchs in der Schweiz.

Mit Windenergie lässt sich in der Schweiz nicht das grosse Geld verdienen. Windenergie wird vor allem für die Energiesicherheit genutzt, denn die grosse Produktionsmenge fällt im Winterhalbjahr an, wenn Solaranlagen und Wasserkraftwerke weniger grosse Mengen an Energie produzieren. Beim Bau eines Windparks bleiben rund ein Fünftel der Planungs- und Bauinvestitionen in der Region. Auch der Betrieb, die Wartung und Reparatur sowie die Pachtzinsen generieren lokale Wertschöpfung. Bezüglich der Immobilienpreise für Objekte in der Nähe von Windparks ist davon auszugehen, dass andere Faktoren den Marktwert stärker beeinflussen.

Fakten

Die Technik erlaubt es, dass Windenergieanlagen bereits bei einer leichten Brise Strom produzieren. Wenn der Wind zu stark weht oder es länger andauernde Sturmböen gibt, schalten die Anlagen ab. Grosswindanlagen verursachen tiefere Umweltauswirkungen als Kleinwindanlagen. Je höher der Turm einer Windenergieanlage ist, desto besser können die Winde genutzt werden. Die Grösse der Rotorblätter – und somit der Windfangfläche – ist ebenfalls entscheidend. Doppelt so lange Rotorblätter bestreichen die vierfache Fläche und laufen bereits bei tieferen Windgeschwindigkeiten auf Maximalleistung.

Der Kanton St. Gallen und die beiden Appenzell haben kantonsübergreifend 17 Gebiete ermittelt, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen. Bei dieser Planung hat nicht nur die Windleistung eine Rolle gespielt, Schutzkriterien sind bereits eingeflossen. Mit den Windenergieanlagen will der Kanton St. Gallen bis 2030 rund 80 Gigawattstunden Strom produzieren. Die Produktion soll dann etappenweise auf bis zu 300 Gigawattstunden bis 2050 erhöht werden.

Die Nutzung der Windenergie ist nach der Wasserkraft und der Herstellung von Strom in Kehrichtverbrennungsanlagen die ökologischste Art der Stromgewinnung. Nach heutigem Stand der Technik geht man bei einer Windenergieanlage von einer Laufzeit von 20 bis 25 Jahren aus. In dieser Zeit erzeugt sie rund 40-mal so viel Energie wie für ihre Herstellung, die Montage, Nutzung und Entsorgung benötigt wird. Die sogenannte graue Energie ist nach rund sechs Monaten Betriebszeit kompensiert.

Risiken

Es kann vorkommen, dass Vögel und Fledermäuse in eine Windanlage hineinfliegen und dabei verletzt oder getötet werden. Bei der Planung einer Windenergieanlage werden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung mehrere Untersuchungen durchgeführt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. An sensiblen Standorten werden die Windenergieanlagen mit Systemen ausgerüstet, die abschalten, wenn Gefahr für Vögel und Fledermäuse droht.
Infraschall ist Schall, der so tief ist, dass er zwar vorhanden ist, aber vom Menschen nicht gehört werden kann. Eine Studie vom Bundesamt für Umwelt hat 2020 ergeben, dass Windenergieanlagen keine schädlichen oder lästigen Immissionen durch Infra- oder Ultraschall erzeugen, wenn die Grenzwerte für den hörbaren Schall eingehalten werden.
Die Fläche in der Schweiz ist beschränkt. Wenn Windenergieanlagen einen gewissen Abstand zu Siedlungsgebieten haben, stehen sie in der Regel in Flächen, die für die Land- oder die Forstwirtschaft genutzt werden. Mit der heutigen Gesetzeslage ist es grundsätzlich möglich, Windkraftanlagen im Wald und auf Waldweideflächen zu errichten. Es liegt in der Zuständigkeit der Kantone, Waldstandorte für Windenergieanlagen zu bezeichnen. Erfahrungen in verschiedenen Gebieten zeigen, dass Wildtiere sich schnell an die drehenden Rotoren gewöhnen und diese nicht als Gefahr ansehen. Auch Nutztiere in der Landwirtschaft weisen keine Verhaltensauffälligkeiten auf, wenn sie sich in der Nähe von Windenergieanlage aufhalten.
Der Kanton St. Gallen ist sich bewusst, dass Windenergieanlagen sichtbar sind und die Landschaft verändern. Er will darum den landschaftlichen Eingriff so kompakt wie möglich gestalten und mehrere Windenergieanlagen in Windparks bündeln. In Gebieten, in denen der Landschaftsschutz hoch gewichtet wird, wird es keine Windenergieanlagen geben.

Ein sich drehendes Windrad erzeugt Geräusche, auch der Wind schlägt nicht lautlos auf die Flügel der Windenergieanlage. Der Geräuschpegel hält sich in Grenzen, ein Gespräch unter einer laufenden Anlage ist in normaler Lautstärke möglich. Viele Maschinen, Haushaltsgeräte oder sogar ein Mensch, der schnarcht, sind lauter als Windenergieanlagen. Windenergieanlagen halten alle strengen Normen bezüflich Lärmemissionen o.ä. ein.

Der Schattenwurf einer Windenergieanlage wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens berechnet. Dabei wird darauf geachtet, dass keine unangenehmen Lichtreflexe entstehen. Wenn eine Windenergieanlage ihre Rotorflügel dreht, kann ein bewegter Schatten entstehen. Dieser sollte für bewohnte Liegenschaften kein Problem darstellen. Für die Sicherheit der Luftfahrt sind die Windenergieanlagen mit einem Lichtsignal zu kennzeichnen. Dieses meist rot blinkende Licht kann in der Nacht störend sein. Hierzu werden derzeit Lösungen evaluiert, die sowohl das Befinden der Menschen als auch die Sicherheit genügend achten.

Bei tiefer Temperatur und hoher Luftfeuchtigkeit kann sich an den Rotorflügeln einer Windenergieanlage Eis bilden. Es ist kein Fall bekannt, dass ein Mensch von Eiswurf betroffen gewesen wäre. Die Betreiber der Anlagen sind bestrebt, mit einer speziellen Beschichtung oder mit technischen Mitteln die Vereisung der Rotorblätter zu vermeiden. Denn: Wenn die Rotorblätter mit Eiskristallen besetzt sind, wirkt sich dies ungünstig auf die Aerodynamik aus und die Anlage ist weniger effizient.

In der Schweiz kann man nicht einfach eine Windenergieanlage aufstellen. Sie muss den höchsten Ansprüchen genügen. Dazu gehört, dass das Projekt alle Vorschriften bezüglich des Landschaftsaspekts, von Umwelt- und Lärmschutz und Weiterem erfüllen muss. Das wird in einem Umweltverträglichkeitsbericht festgehalten. Das anschliessende dreistufige Planungsverfahren beginnt mit dem kantonalen Richtplan. Dabei werden Verbände und Interessengruppen angehört. Die zweite Stufe umfasst den kommunalen Zonen- oder Nutzungsplan. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinde einbringen. Zuletzt muss für die Windkraftanlage ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden, wo Anwohner Einsprache erheben können.

Nach oben scrollen